Andi
Teilnahmevertrag
Weiterbildungs- und Networkingformat für Unternehmer (B2B)
Buchungsdetails
Die folgenden Angaben werden vor Vertragsunterzeichnung einvernehmlich ausgefüllt und sind Bestandteil dieses Vertrages.
| Vertragsdatum | 04.06.2026 |
| Veranstaltungsort | Bali, Canggu |
| Programmzeitraum | 30.09.2026 – 15.10.2026 |
| Anzahl Teilnehmer | 10 |
| Gesamtbetrag (netto) | EUR 2.500,- |
| Anzahlung | EUR 1.500,- (nicht rückerstattbar) |
| Fälligkeit Restbetrag | 30 Tage vor Programmbeginn |
§ 1 Vertragsparteien
Veranstalter: Niederstätter Andreas Ludwig, Einzelunternehmer, Am Rain 266a, 6135 Stans, Schwaz, Tirol, Österreich.
Teilnehmer:
§ 2 Vertragsgegenstand
The Founders Residence ist ein invite-only Weiterbildungs-, Coaching- und Networkingformat für Unternehmer. Der Aufenthalt dient der gezielten beruflichen und unternehmerischen Weiterbildung des Teilnehmers und umfasst strukturierte Programmbestandteile zu unternehmensrelevanten Themen, Erfahrungsaustausch unter Gründern und Inhabern sowie professionelles Networking in geschlossenem Rahmen.
Veranstaltungsort, Programmzeitraum und Anzahl der Teilnehmer ergeben sich aus den Buchungsdetails am Beginn dieses Vertrages. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich im Rahmen der gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit des Teilnehmers.
Im Leistungsumfang enthalten ist insbesondere:
- Strukturierte Programmbestandteile zu unternehmerischer Weiterbildung
- Unterkunft in der gebuchten Villa für die vereinbarte Dauer
- Zugang zu den Gemeinschaftsbereichen und Networkingveranstaltungen
- Verpflegung, soweit im Angebot ausdrücklich beschrieben
Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:
- Flüge, Transfers und sonstige Transportleistungen
- Versicherungen jeglicher Art
- Visa und behördliche Dokumente
- Persönliche Ausgaben und Aktivitäten außerhalb des Programms
§ 3 Anreise und Transport
Die An- und Abreise sowie sämtliche damit verbundenen Leistungen (Flüge, Transfers, Versicherungen, Visa) liegen ausschließlich in der Verantwortung des Teilnehmers. Der Veranstalter ist nicht Vertragspartner der jeweiligen Beförderungs- oder Versicherungsunternehmen und übernimmt für deren Leistungen keine Haftung.
§ 4 Preis und Zahlung
Der Gesamtbetrag und der Programmzeitraum ergeben sich aus den Buchungsdetails am Beginn dieses Vertrages. Mit Vertragsabschluss ist eine nicht rückerstattbare Anzahlung in Höhe von EUR 1.500,– zu leisten. Die Buchung gilt erst mit Eingang der Anzahlung als verbindlich. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Programmbeginn fällig.
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind per Banküberweisung auf das vom Veranstalter angegebene Konto zu leisten.
§ 5 Stornierung
Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl und der frühzeitigen Reservierung von Villa und Leistungen ist eine Stornierung durch den Teilnehmer nach Vertragsabschluss ausgeschlossen. Die volle Zahlungspflicht bleibt unabhängig vom Grund des Rücktritts (z.B. Krankheit, Verhinderung, höhere Gewalt auf Seiten des Teilnehmers) bestehen.
Eine Umbuchung auf einen späteren Programmdurchgang ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt möglich; ein Anspruch darauf besteht nicht.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund (insbesondere bei erheblichem Verstoß gegen die Community-Standards gemäß § 7) zu kündigen.
§ 6 Haftung
Der Veranstalter haftet für Schäden des Teilnehmers nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn sowie für das Verhalten Dritter (insbesondere anderer Teilnehmer, externer Dienstleister wie Private Chefs, Villa-Personal oder Transportunternehmen) ist ausgeschlossen.
Der Teilnehmer betritt die Villa und das umliegende Gelände (einschließlich Pool, Außenanlagen, Treppen) sowie sämtliche Programmbestandteile auf eigene Gefahr. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Im Rahmen der Verpflegung durch externe Anbieter (z.B. Private Chef) ist der Teilnehmer verpflichtet, Allergien, Unverträglichkeiten und diätetische Anforderungen rechtzeitig vor Programmbeginn schriftlich mitzuteilen.
Für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, politische Unruhen) haftet der Veranstalter nicht. In solchen Fällen bemüht er sich um einen Ersatztermin, ohne dass darauf ein Anspruch besteht.
§ 7 Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich, für die gesamte Dauer des Aufenthalts geeignete Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen mit angemessener Deckungssumme zu unterhalten. Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Während des Aufenthalts gelten die Community-Standards der Founders Residence: respektvoller Umgang mit Teilnehmern und Personal, sorgsamer Umgang mit Villa und Inventar, Wahrung der Vertraulichkeit über persönliche und geschäftliche Informationen anderer Teilnehmer sowie Einhaltung der lokalen Gesetze des Gastlandes.
§ 8 Datenschutz und Bildrechte
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zum Zweck der Vertragsabwicklung gemäß DSGVO und österreichischem DSG. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit für die Leistungserbringung erforderlich (z.B. Villa-Management).
Während des Programms entstehende Foto- und Videoaufnahmen, auf denen der Teilnehmer abgebildet ist, dürfen vom Veranstalter für Marketingzwecke (Social Media, Website, Print) genutzt werden. Der Teilnehmer kann dieser Nutzung jederzeit für die Zukunft schriftlich widersprechen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Auf diesen Vertrag findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Tirol, Österreich.
Der Teilnehmer schließt diesen Vertrag im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zum Zweck der beruflichen und unternehmerischen Weiterbildung ab; das österreichische Konsumentenschutzgesetz findet keine Anwendung.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

